Wie Sie Steuervergünstigungen nutzen!
Profitieren auch Sie vom Konjunkturprogramm und Familienleistungsgesetz in Ihrem eigenen Garten! Schaffen Sie sich zusätzliche Steuervorteile. Dies ist Bereits seit dem 01.01.2003 in Form von haushaltsnahen Dienstleistungen“ möglich. Durch das Familienleistungsgesetz ist der maximale Steuerförderbetrag auf 4000,00 € gesteigert worden.
Seit dem 01.01.2006 gibt es auf Arbeitskosten, wie den Gartenbau, zusätzliche Steuervorteile, welcher zum 01.01.2009 auf 20 % von höchstens 6.000,00 € erhöht wurde. Hierdurch können Sie also 1.200,00 € in Ihrer
Einkommenststeuer maximal geltend machen.
Lassen Sie sich in Ihren Rechnungen allerdings getrennte Arbeitskosten nach haushaltnahen Dienstleistungen und handwerklichen Tätigkeiten ausstellen.
Auf der rechten Seite finden Sie zwei beispiele, jeweils für Pflegeleistungen und Gartenneubauten.
Sofern Sie weitere Fragen hierzu haben, stehen wir Ihnen gerne fachlich zur Verfügung.
Rechenbeispiel I
Sie lassen Ihren Garten pflegen. Die Pflegeleistungen (Rasen-, Pflanz und Gehölzschnitte etc.) umfassen ausschließlich Arbeitskosten. Bei einer Rechnungssumme von netto 1.980,00 € (inkl. MwSt. 2.356,20 €) ergeben sich 20 % Steuervorteil 471,24 €, der Ihre Einkommensteuer reduziert.
Der maximale Steuervorteil beläuft sich auf 4.000 €.
Rechenbeispiel II
Sie lassen sich Ihren Garten für netto 4.600,00 € neu gestalten. Die anrechenbaren Lohnkosten betragen hierbei 2.450,00 € ( 2.915,50 € inkl. MwSt.). Die 20 % Steuervorteil ergeben nun 583,10 €, die Ihre Einkommensteuer reduziert.
Der maximale Steuervorteil beläuft sich auf 6.000,00 € für Lohnkosten einschließlich MwSt; also eine Steuerersparnis von 1.200,00 € pro Jahr.